PKW

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 Kilogramm).

Schlüsselzahl 196 für die Klasse B eingeführt

das Fahren von A1-Zweirädern wird erlaubt

  • Für die Fahrerlaubnis Klasse B ist zum 01.01.2020 die nationale Schlüsselzahl 196 eingeführt worden. Sie erlaubt, Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg zu führen.
  • Voraussetzung: mindestens 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, mindestens 25 Jahre alt und Absolvierung einer Fahrerschulung im Umfang von 4 Doppelstunden Theorie und 10 Praxisfahrstunden
  • Die Schlüsselzahl gilt nur im Inland und stellt keine Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar. Eine Aufstiegsausbildung und -prüfung zur Klasse A2 ist also nicht möglich
  • Der Bundesrat hat der Regelung am 20.12.2019 zugestimmt.

Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombination übersteigen.

Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombination übersteigen.

Motorrad / Mofa

Klasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Anhängerführerschein

Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:

Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Fahrerdialog

 

Bei uns ist es möglich, den Führerschein der Klassen C/CE sowie den Busführerschein (bei vorhandener Fahrerlaubnis Klasse 3, C1 oder C länger als 2 Jahre) innerhalb kürzester Zeit zu absolvieren. Der Intensivkurs Lkw- und Busführerschein dauert etwa zwei Wochen. Damit der Kurs bei uns in Dülmen (Coesfeld) starten kann, ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich.

Kontakt

Wir freuen uns auf Sie!

 

Standort

Nordlandwehr 48
48249 Dülmen

Kontakt

T: 0171 – 1407706
E: info@fahrschule-pitz.de

Unterricht

Montag und Mittwoch
19:00 – 20:30 Uhr

Anmeldung

Montag und Mittwoch
18:30 – 19:00 Uhr
(oder nach tel. Absprache)

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