Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse).
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm, aber nicht mehr als 7.500 Kilogramm (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse).
Kraftfahrzeuge der Klassen C oder C1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm. Bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Di und Do 18:00 - 20:00 Uhr
Fahrstunden nach Absprache
Mo und Do 18:30 - 20:30 Uhr
Fahrstunden nach Absprache