Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse).
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse).
Kraftfahrzeuge der Klasse D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm. Bei der Klasse D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und außerdem nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Di und Do 18:00 - 20:00 Uhr
Fahrstunden nach Absprache
Mo und Do 18:30 - 20:30 Uhr
Fahrstunden nach Absprache