Alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis
gewerblich nutzen wollen (dies bezieht sich auch auf Fahrten im Werkverkehr).
Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen.
Durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung bei entsprechenden Ausbildungseinrichtungen.
Die Weiterbildungsschulung umfasst 35 Stunden a 60 Minuten. Sie kann zusammenhängend absolviert werden oder in bis zu 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) verteilt werden.
Alle fünf Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen.
Es erfolgt keine Prüfung zur Weiterbildung. Der Schulungsnachweis ist ausreichend und ist der Führerscheinstelle vorzulegen.
Durch Eintragung der Schlüsselnummer "95. Kraftfahrer, der Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht gemäß Artikel 3 bis zum .......... erfüllt" in den Führerschein wird die Qualifikation für fünf Jahre nachgewiesen. Danach ist eine neue Schulungsbescheinigung vorzulegen; der Führerschein ist dann zu erneuern.