Über die Beförderung von Gefahrgut existieren besondere Vorschriften, z.B. hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Transport. Diese sind für viele europäische und benachbarte Staaten (zur Zeit 40) durch die Übereinkommen des Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR - Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) für den Straßenverkehr gegeben.
Für die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße muss der Fahrer eine ADR-Bescheinigung erwerben, welche ihm nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs zeitlich befristet (fünf Jahre) ausgestellt wird.
Alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten müssen Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen. Diese erhalten sie in regelmäßig durchzuführenden Schulungen.
Die Gefahrgutklassen 1-9 sind nicht alle Bestandteil der ADR-Bescheinigung. Es darf nur Stück- und Schüttgut der Klassen 2,3,4,5,6,8 und 9 gefahren werden.
Durch die Teilnahme an diesem Basiskurs (3 Tage) und der anschließenden Prüfung wird bei Bestehen eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt. Die Prüfung umfasst 30 Fragen, 5 Fragen dürfen maximal falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden.
Für Tanktransporte sowie für Kl.1-Güter (Explosiv) und Kl.7-Güter (Radioaktiv) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden.
Die erforderlichen Lehrgänge werden auf Anfrage angeboten. Eine Mindestteilnehmerzahl ist erforderlich.
